Preise / Konditionen

Empfangsraum Heilpraxis Witten
Empfangsraum Heilpraxis Witten

Heilpraxis

Es geht mir bei meinen Behandlungen immer darum die Selbstheilungskräfte zu fördern, zu stärken oder anzuregen.

Das Geld spielt eine untergeordnete Rolle. Es dient dem Energieausgleich. Ich investiere meine Energie und mein Bewusstsein in die jeweilige Behandlung, die durch zahlreiche Aus- und Fortbildungen und jahrzehntelange Praxis entstanden ist.

Ab dem 01.01.2024 beträgt mein Stundensatz 100€ pro Zeitstunde. Mehrwertsteuer wird nach § 4 UStG Abs.14 nicht erhoben. Dieser Stundensatz wird gegen Rechnung auf mein Konto überwiesen.

 

 

Erstattung

Eine Kostenerstattung über die Beihilfe oder private Zusatzversicherung ist die Regel.

Über die gesetzlichen Krankenkassen kann grundsätzlich ebenfalls eine Kostenerstattung stattfinden, da ich seit Jahren Mitglied in entsprechenden Berufsverbänden bin. Seit dem 06.01.2016 bin ich im Verband Freier Osteopathen e.V. und seit dem 12.01.2016 im CranioSacralVerband Deutschland e.V. Dafür waren 1360 Unterrichtsstunden craniosacraltherapeutische Fachausbildungen mit parientalen, viszeralen und craniosacralen Elementen der Osteopathie erforderlich.

Allerdings werden eher ungenügend Kosten übernommen, in der Regel zwischen 120 € – 360 € pro Jahr. Voraussetzung ist ein Privatrezept durch einen behandelnden Arzt.

 

 

Absagen

Ab dem 01.01.2020 tritt folgende neue Regelung in Kraft:

Absagen bis  3 Tage (72 Stunden) vorher - ohne Gebühr

Absagen bis 2 Tage (48 Stunden) vorher - 30 € Ausfallgebühr

Absagen bis 1 Tag (24 Stunden) vorher - 50%  Ausfallgebühr

Absagen weniger als 24 Stunden - 100 % der Rechnung zu zahlen




Yoga

Die Yogastunden sind in der Regel als Gruppen konzipiert. Die Kosten pro Stunde entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot in den Flyern. Pro Yogastunde, das sind 90 Minuten, berechne ich bei maximal 8 Teilnehmern eine Gebühr von 12 €. Für das Belegen ganzer Blöcke gilt ein gesondertes Angebot. Ein Workshop als Tagesseminar inklusive Mittagessen und Getränke kostet momentan 95 €. Individuell angepasste Einzelstunden biete ich auf Nachfrage an und berechne diese mit 90 €.


Gebühren-Ordnung

In der Regel rechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ab. Diese sind auf den Seiten der Berufsverbände veröffentlicht.


Vertrag

Die Tätigkeit des Heilpraktikers basiert auf einem Dienstvertrag mit dem Patienten, der gem. § 145 BGB nicht an eine Form gebunden ist und sogar ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssiges Handeln zustande kommen kann. Der Heilpraktiker schließt hierbei mit dem Patienten einen Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB, welcher ihn zur Leistung der versprochenen Dienste (Bemühen um Heilung oder Linderung einer Krankheit im gegenseitigen Einverständnis) und den Patienten zur Bezahlung einer Vergütung verpflichtet.

Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt nach § 612 BGB das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) als vereinbart.

Das von den Heilpraktikerverbänden herausgegebene GebüH, auch GebüH85 gibt für die meisten Positionen Anhaltswerte für die Abrechnung mit dem Patienten vor.